Meine Seiten - Datenspeicherung

Premium zieht unter anderem im Auftrag der Versicherungskammer (Bayern Líf) Mitgliedsbeiträge und Rentenzahlungen von den Lohnzahlern ein. 

Eine Kopie Ihres Vorsorgevertrags sowie Bescheide werden in Ihrem Datenspeicher gespeichert, auf den Sie zugreifen können, indem Sie sich mit Ihren elektronischen Zugangsdaten anmelden.

Website der Fondsmitglieder

Kunden haben Zugriff auf die Website des Fondsmitglieds, auf der die Zahlungen der Zahler an das Fondsmitglied angezeigt werden. Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um zur Website der Fondsmitglieder zu navigieren.

Neuer Lohnzahler

Füllen Sie hier das Formular aus, um uns über einen Berufswechsel oder eine zusätzliche Tätigkeit zu informieren. Wir sorgen dann dafür, dass Ihre Gebühren korrekt zugestellt und registriert werden. 

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Arbeitgebers nicht kennen, lassen Sie dieses Feld leer und wir werden es für Sie herausfinden.

Registrierung des Arbeitgebers

Arbeitnehmer
Lohnzahler

Preisblatt von Premium

Primäre und mittlere Sammlung. Siehe:"Verordnung über die Höchstbeträge der Inkassokosten usw."

  • Servicegebühr für die Beantragung einer Sonderauszahlung von Privateigentum aufgrund von COVID-19: 8.900 ISK.
  • Servicegebühr für Einzahlungen in Wohnungsbaudarlehen und Abhebungen beim erstmaligen Kauf von Eigenheimen: 9.900 ISK pro Jahr.
  • Servicegebühr für die Übertragung von Rechten an andere Verwahrstellen: 0,5 % des ursprünglichen Betrags, jedoch nie weniger als 5.000 ISK.

Auszahlungen 

Auszahlungen von Ersparnissen aus persönlichem Eigentum
Die Auszahlung der persönlichen Ersparnisse kann im Alter von 60 Jahren beginnen und erfordert einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den Fonds sowie eine Kopie der Ausweisdokumente. Die Zahlungen erfolgen am letzten Werktag eines jeden Monats. Die Einkommensteuer wird bei der Zahlung abgezogen.

Anforderungen an das Alter
Der Anspruch auf Zahlung besteht im Alter von 60 Jahren, dann steht das gesamte Vermögen zur Auszahlung zur Verfügung. Die Auszahlung kann jedoch frühestens zwei Jahre nach Eingang der ersten Zahlung beim Fonds beginnen.

Nach dem Tod
Persönliche Ersparnisse werden vererbt und stehen beim Tod der Fondsmitglieder zur Auszahlung zur Verfügung. Die Einkommensteuer wird bei der Auszahlung von den persönlichen Ersparnissen abgezogen, nicht jedoch die Erbschaftssteuer. Die Erben müssen zunächst eine Aufteilung des Erbes gemäß der "Übersicht über den Fortschritt des Tausches" beantragen. (vom Landrat). Wenn keine rechtmäßigen Erben beteiligt sind, fließen die persönlichen Vermögensersparnisse in den Nachlass.

Aufgrund einer Behinderung
Persönliche Vermögensersparnisse können vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, wenn es sich um Invalidität handelt. Das Kapital muss dann gleichmäßig über 7 Jahre verteilt werden, basierend auf 100% Invalidität. Ein Fondsmitglied, das den Anspruch auf Zahlung aufgrund von Invalidität erlangt hat, kann eine Auszahlung mit einem Pauschalbetrag verlangen, wenn das Kapital unter einem bestimmten Richtbetrag liegt. Der Benchmark-Betrag ändert sich proportional zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Der Referenzbetrag beträgt 1.616.427 ISK (Stand: Januar 2023).
 
Zahlung bestimmter Ersparnisse für persönliches Eigentum
Für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag aufgrund bestimmter persönlicher Vermögensersparnisse gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 129/1997 über die obligatorische Rentenversicherung und den Betrieb von Pensionsfonds sowie Artikel 7 der Verordnung Nr. 391/1998. Die gleichen Regeln gelten für Auszahlungen und die Sparkasse für Privatvermögen in der gemeinsamen Versicherungskasse des Fondsmitglieds.
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